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JSJ Praxis ohne HP

Verfasst: 6. Januar 2013, 13:05
von Winterhexi
Hallo,

Bin JSJ Praktikerin und Entspannungspädagogin und möchte nächstes Jahr meine Praxis eröffnen. Nun hab ich gelesen, dass in NRW und teils auch Schleswig Holstein Reiki Praktikern Berufsverbot erteilt worden ist, wenn sie keinen HP Schein haben. Klar ist JSJ kein Reiki, aber es bezog sich hauptsächlich auf Hände auflegen und Energiefließen lassen, was wir ja auch mit JSJ machen. Die Behörden stellten sich gegen das Urteil von 2004, weil dort REiki nicht unmittelbar aufgeführt ist (meines Wissens ist JSJ da auch nicht aufgeführt) sondern es in dem Urteil von 2004 um Geistiges Heilen geht.
Das macht mir doch ein wenig Sorgen, nicht das dieses Verbot uns auch noch ereilt. Eins ist klar: Ich gebe keine Heilversprechen ab, stelle keine Diagnosen und JSJ ersetzt keine Behandlung durch HP oder Arzt und werde meine Klienten auch immer erst zum Arzt schicken, wenn es um was medizinisches geht. Ich harmonisiere den Energiefluss und aktiviere die Selbstheilungskräfte
Ich finde das schon brutal so ein Berufsverbot, dann könnte man genauso wenn ein Arzt eine falsche Behandlung gibt und was passiert allen Ärzten Berufsverbot erteilen. Ich finde es sollte statt einem Berufsverbot mehr darauf geachtet werden, dass oben genannte Richtlinien eingehalten werden.
Naja nun zu meiner Frage zum einen was meint ihr dazu könnte uns sowas auch passieren und zweitens wer von euch hat auch eine Praxis für JSJ und ist kein HP? Manchmal bin ich schon am überlegen ob ich HP doch machen sollte nur wegen der rechtlichen Absicherung. Nicht falsch verstehen HP ist ein ehrenwerter und toller Beruf? Ich möchte allerdings nur Mit JSJ arbeiten. Aber wenn solche Regelungen wie NRW auch hierher kommen und dann auch JSJ betreffen könnten, dann würde einem nichts anderes übrig bleiben. Aber der HP ist sehr kostspielig und ja fast ein kleines Medizinstudium (könnte ich eh erst machen, wenn meine Kinder Älter sind, weil sehr viel zu lernen ist) und sehr schwer zu bestehen. Würde mich über Meinungen hierzu freuen.
Liebe Grüße
winterhexi

Re: JSJ Praxis ohne HP

Verfasst: 6. Januar 2013, 13:36
von Luna
Liebe Winterhexi,

ich würde mir da nicht so viele Gedanken machen.
Da du Entspannungspädagogin bist, läufst du wohl auch unter Übungsleiterin/ Dozentin an vhs o.ä.!? Melde dich bei deiner Gemeinde an, wenn du eine Praxis aufmachen möchtest und gut is es.

Schönen Sonntag

Luna

Re: JSJ Praxis ohne HP

Verfasst: 6. Januar 2013, 13:54
von Cécile
Das angesprochene Berufsverbot bezieht sich auf Einzelfälle, inzwischen hat zumindest einer der Reiki-Praktiker dagegen geklagt und auch gewonnen. Unklug bei der ganzen Geschichte ist, dass die Betroffenen wohl in Einzelklagen dagegen vorgehen müssen, eine Sammelklage wäre bestimmt besser gewesen. So hat man nur ein Einzelurteil.

Ich würde mich da nicht verrückt machen lassen, außerdem hast Du doch als Entspannungspädagogin irgendeine Form der Legitimation. Wenn Du ganz auf der sicheren Seite sein möchtest, reicht aber der "kleine" Heilpraktiker. Für mich läuft JSJ unter Entspannung, Harmonisierung . . . was doch perfekt in Dein Fach passt.

Re: JSJ Praxis ohne HP

Verfasst: 6. Januar 2013, 17:30
von Nirbheeti
Hallo Winterhexi,

du kannst auch in Bonn nachfragen. Als JSJ-Büro für Europa haben sie ein Auge auch auf die rechtlichen Fragen. http://www.jinshinjyutsu.de/

Lieben Gruß!
Nirbheeti

Re: JSJ Praxis ohne HP

Verfasst: 6. Januar 2013, 19:39
von Winterhexi
Hallo,

Bei der VHS bin ich leider nicht, hatte mich beworben, haben mich aber nicht genommen, weil ich keinen medizinischen oder pädagogischen Ausgangsberuf habe. Meine Entspannungspädagogik Ausbildung hab ich beim BTB gemacht, aber Legitimation hast du da auch keine. Leider kann sich jeder Entspannungspädagoge nennen, auch wenn er keine Ausbildung hat.
Wieso reicht eigentlich da der kleine HP? vielen Dank für eure Antworten. Wäre für mich echt schlimm wenn meine Praxiseröffnung scheitern würde, denn JSJ ist einfach mein Weg. Und der Heilpraktiker ist so mühsam, teuer und schwer zum Bestehen. Ich möchte auch keine Diagnosen oder ähnliches stellen und Krankheiten suchen. ich möchte einfach nur hören, was der Körper, die Pulse und die Worte des Jenigen sagen und dann Kanal sein und den Energiefluss harmonisieren, ob dadurch nun eine Krankheit geheilt wird oder der Jenige sich dann "nur" wohler fühlt. Also mit Bonn hatte ich schon Kontakt, sie verweisen auf das Urteil 2004 und das bis jetzt noch kein Problem war. Man kann nur hoffen wäre für mich echt ne Katastrophe, weil mein Herz dran hängt. Muss fleißig :zeigefinger: wegen der Angst und :daumen: wegen dem grübeln und sorgen.
Liebe Grüße
Winterhexi

Re: JSJ Praxis ohne HP

Verfasst: 6. Januar 2013, 20:15
von Momabo
Hallo winterhexi,
wir hatten schon öfters diese Diskussion, vllt schauste mal hier:
http://www.stroem-forum.de/viewtopic.ph ... xis#p14321
und hier:
http://www.stroem-forum.de/viewtopic.ph ... xis#p19871

Ich habe deshalb extra den Gesundheitsberater gemacht und da ganz flexibel zu bleiben, hat bis jetzt auch noch keiner nachgefragt. wird je nach Bearbeiter des Finanzamtes auch sehr unterschiedlich gehandhabt... mach dich einfach mal örtlich schlau, vllt auch bei einem SteuerberaterIn.

Ich drück dir alle vorhandenen DAumen...
glg Mona

Re: JSJ Praxis ohne HP

Verfasst: 7. Januar 2013, 23:18
von SaxMan
Hallo zusammen,

was ist den der "kleine" Heipraktiker ???
Was bedeuted das - ist das ohne eine Ausbildung?

lg

vom

SaxMan

Re: JSJ Praxis ohne HP

Verfasst: 8. Januar 2013, 10:51
von Winterhexi
Hallo,

Der kleine HP ist der Heilpraktiker nur für Psychotherapie, bezweifle allerdings, dass der mir was bringt, weil ging ja wohl in dem Berufsverbot darum, dass Händeauflegen und Energiefließen dem Patienten suggeriert er Kriege eine Behandlung usw. Genau weiß ich das leider auch nicht, aber es macht mir schon Sorgen freu mich nämlich schon so auf meine Praxiseröffnung nächstes Jahr.

@Momambo. Du sagst du hast den Gesundheitsberater gemacht, aber das ist doch ebenso wie Entspannungspädagoge kein geschützter Beruf. Also ich meine jeder kann sich so nennen selbst ohne Ausbildung. Leider ist das so, ich hab nämlich eine fundierte Ausbildung in Entspannungspädagogik inkl. schriftlicher und praktischer Prüfung.Wollte auch erst Gesundheitspädagoge machen, aber hab mich dann doch nur für Entspannungspädagogik entschieden, weil mich Ernährungsberatung nicht so interessiert.
Liebe Grüße
Winterhexi

Re: JSJ Praxis ohne HP

Verfasst: 9. Januar 2013, 15:52
von Mandala
Hallo Winterhexi,


der kleine HP bringt Dir auch nicht viel, denn der Definition nach darfst Du dann zwar weil legitimiert bis hin zu Anpassungsstörungen alles behandeln, aber eben keine Hände auflegen.
Depression und Schizophrenie gehören per Definition der HP-Verordnung sowieso nicht in den Zuständigkeitsbereich auch nicht eines "kleinen" HPs sondern direkt zum Psychiater! Ich habe den bezahlbaren, medizinisch und vom Hintergrundwissen echt gut fundierten und wirklich brauchbaren Prüfungsvorbereitungskurs bei zwei sehr kompetenten und erfahrenen Lehrern gemacht, die Deutschland zudem weit die Szenerie der Gesundheitsämter kennen... und mir dann die Prüfung erspart... Der Kurs samt Prüfung, bringt Dir nur dann etwas wenn Du vorhast mit der Kasse abzurechnen. Ansonsten bist Du besser dran, wenn Du die Finger weg lässt von der Prüfung und auch von etwaigen Heilsversprechen, so wie Du es ja auch vorhast und Dir eine Nische suchst die nicht auf medizinischen Kenntnissen aufbaut sondern auf der Harmonisierung Balancierung und im Wohlfühlbereich angesiedelt ist... Wenn Du JSJ gut kannst, kommen die Menschen sowieso auf den eigenen Wegen zu Dir und dann brauchst Du vielleicht sowieso gar nicht die Legitimation zur Abrechnung durch die Kasse.

Freu Dich auf Deine Praxis, wenns passt wirds schon werden... liebe Grüße,
Mandala

Re: JSJ Praxis ohne HP

Verfasst: 9. Januar 2013, 21:28
von Winterhexi
Hallo,

Ihr habt ja recht. Eigentlich ist es Unsinn viel Geld, viel Zeit und viel Nerven zu investieren, wenn ich keine Diagnosen stellen will und auch nicht behandeln will.Ich sehe es auch so, dass JSJ mehr für das Wohlbefinden ist. Darf ich es eigentlich JSJ Praxis nennen, oder könnte ich da Probleme kriegen, wegen der Bezeichnung Praxis?. Um mich abzusichern werde ich einen Vertrag mit dem Klienten machen indem er mir unterschreibt, dass er weiß, dass ich keine Diagnosen stelle und auch nicht die Behandlung beim Arzt oder HP ersetze und ich lediglich den Energiefluss harmonisiere und die Selbstheilungskräfte aktiviere und keine Heilversprechen gebe. Kann ich das so schreiben? Ich glaub ich bin einfach in Panik geraten, als ich das von NRW gelesen habe. Als JSJ Praktikerin tätig zu sein ist einfach mein Wunsch und die Vorstellung, dass das vielleicht irgendwie scheitert ist für mich schrecklich. Diejenigen unter euch die auch keine HPs sind wäre nett wenn ihr schreiben könntet, wie das bei euch läuft? Würde mich vielleicht beruhigen wenn noch mehr schreiben würden, dass es auch ohne HP klappt. Welche anderen Methoden habt ihr noch dazu?
Liebe Grüße,
Winterhexi

Re: JSJ Praxis ohne HP

Verfasst: 10. Januar 2013, 17:01
von Ernestine
Der Kurs samt Prüfung, bringt Dir nur dann etwas wenn Du vorhast mit der Kasse abzurechnen.
Liebe Mandala,

weder der sogenannte kleine, noch der "normale" HP darf mit den Kassen abrechnen. Das Einzige, was wir als HP machen können, ist dem Patienten eine Rechnung schreiben, die er bei seiner privaten Kasse (auch Beihilfe etc.) einreichen kann.

Liebe Grüße

Tina

Re: JSJ Praxis ohne HP

Verfasst: 13. Januar 2013, 13:01
von leonard
Cécile hat geschrieben:... eine Sammelklage wäre bestimmt besser gewesen. So hat man nur ein Einzelurteil.
von Sammelklagen hört man immer wieder in Filmen oder auch Nachrichten aus / über die USA.
In Deutschland gibt es keine Sammelklage.

Re: JSJ Praxis ohne HP

Verfasst: 13. Januar 2013, 14:58
von Cécile
Stimmt :lehrer: Sammelklagen in der Art wie in den USA gibt es bei uns nicht, und bis es das EU-Recht schafft - daran wird nämlich gearbeitet, das in Europa auf einen gleichen Level zu bringen, denn viele Länder der EU lassen Sammelklagen zu - das kann dauern.

Aber dafür gibt es einen Verband, jeder HP oder auf andere Art im Gesundheitswesen Tätige gehört doch irgend einem Verein oder Verband an. Theoretisch gibt es die Möglichkeit der Verbandsklage, als solches wird die Klage von Vereinen oder Verbänden bezeichnet. Diese Art der Klage wird in verschiedenen Rechtsbereichen angewendet, zB. im Verwaltungsrecht, aber auch im Zivilrecht.

Meine Erwartung ist, wenn ich Mitglied in einem Verband oder Verein bin, der mich beruflich unterstützt oder sogar Zertifizierungen vergibt, dass dieser mich auch rechtlich unterstützt. Und das Thema Berufsverbot ist ja nun kein Spaß. Hier geht es um die beruflichen Interessen der gewerblich oder selbständig tätigen Mitglieder.

Unabhängig davon gibt es auch die Möglichkeit - bei Geschädigten im Kapitalanlagebereich inzwischen durchaus üblich - über einen Fachanwalt Klagen mit gleichem Sachverhalt gegen einen Beklagten zu "bündeln". Juristisch ist das dann trotzdem noch eine Individualklage, aber der Druck wird erhöht und die Aussicht auf Erfolg bei Vertretung durch einen mit einem so komplexen Fachgebiet vertrauten Anwalt ist deutlich verbessert.

Ich weiß nun nicht, wie das im Bereich JSJ gehandhabt wird. Normalerweise ist die Frage, unter welchen Bedingungen ich tätig sein darf und welche Fallstricke es geben könnte, in Bonn zu beantworten - oder?
: 19 just my two cents