meine liebe somorai,
auf der offiziellen jsj-seite steht (unter rechtsgrundlagen), daß man keine heilpraktiker-ausbildung braucht, um als jsj-praktiker zu arbeiten. grundlage dazu ist anscheinend ein bundesverfassungsgerichtsurteil (was für ein langes wort

). äh - ja - das steht ja schon mehrmals hier ...
falls jemand eine andere information bekommen hat, so weiß ich nicht mehr, wer das war. ich würde mich auf die oben genannte information berufen und alles andere mit finanzamt und gewerbeamt regeln.
grundsätzlich ist es aber sicher gut zu wissen, wo man seine informationen her hat, und da ist man mit dem deutschlandbüro der jsj-leute bestimmt auf der sicheren seite. die haben bestimmt kein interesse dran, falsche oder ungenügende informationen weiter zu geben ...
grundsätzlich würde ich aber immer einen termin beim finanzamt machen, um mich beraten zu lassen - die informationen aus dem internet finde ich verwirrend formuliert ... ich hab selber schon bei meiner freiberuflichkeit die wagemutigsten dinge gehört, und am ende war alles ganz simpel ...
ich grüße dich und euch alle lieb
neptunia