freiberufliche Tätigkeit

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großer Zauberer
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freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von großer Zauberer »

Hallo Ihr Lieben
Mein letzter Besuch liegt Ewigkeiten zurück. Aber ich war in der Zwischenzeit nicht untätig. Ich habe meinen Praktiker gemacht.
Ob ich mit meiner Frage in der Plauderecke richtig bin, weiß ich allerdings nicht.
Es geht um das leidige Thema Selbstständigkeit und Finanzamt.
Die Aufnahme meiner Tätigkeit habe ich dem FA gemeldet, den zugesendeten Fragebogen ausgefüllt mit den Angaben zur ausgeübten Tätigkeit "JSJ-Praktikerin, Heilstömen, freiberufliche Tätigkeit". Bis gestern bin ich davon ausgegangen, dass es sich eine freiberufliche, selbstständige Tätigkeit handelt, bis mich das FA München angeschrieben hat, ich möge doch bitte ein Kleingewerbe anmelden. :patsch2: Auch wenn ein Kleingewerbler keine Umsatzsteuer und keine Gewerbesteuer zahlen muss, hängt doch einiges mehr dran. Z. B. die GEZ, die für das Autoradio Gebühren verlangt, weil ich das Auto für meine Fahrten zu den Klienten "gewerblich" nutze. Darauf hab ich einfach keine Lust.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, was am besten zu tun ist.
Vorweg schon mal recht herzlichen Dank

Grüße
Großer Zauberer
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Kampfkarpfen
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Re: freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von Kampfkarpfen »

Hallo Zauberer,

die IHK wird wohl nicht für dich zuständig sein aber vielleicht können dir dir sagen wer sich da auskennt.
Du kannst auch gerne da mal schauen, habe dort auch schon gute Infos bekommen.
http://www.existenzgruender.de/

Viel Glück und laß den Kopf nicht hängen.
Liebes Grüßle Kampfkarpfen

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Lilienthal
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Re: freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von Lilienthal »

Hallo Zauberer,

als ich meine nebenberufliche Selbständigkeit (Reiki, Klangmassage, EFT) angemeldet habe, hat man mir auf dem Gewerbeamt der Gemeinde gesagt, meine Tätigkeit falle unter den Oberbegriff "Heilhilfsberufe", ich musste kein Gewerbe anmelden. Aber das ist wohl auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Frag doch trotzdem mal bei der GEmeinde nach.

Martina
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Cécile
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Re: freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von Cécile »

. . . leider ein Klassiker - das Abgrenzungsproblem Gewerbe und Freiberufler.
Lies mal hier, ist ganz gut dargestellt:

Abgrenzung Gewerbebetrieb - Freie Berufe

Du wirst dem Finanzamt glaubhaft machen müssen, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Mit dem Thema haben sich schon Myriaden von Steuerberatern geplagt.
JSJ-Praktiker steht halt nirgendwo in einer Liste der sogenannten Katalogberufe, also kann man nur argumentieren, dass diese Tätigkeit einem der Heilberufe ähnelt.
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

Aber Vorsicht, das Eis ist dünn, denn für die meisten dieser Berufe muss man entsprechende Abschlüsse nachweisen und geschützte Berufsbezeichnungen sind auch noch zu beachten.
Einfacher ist es, wenn Du den HP gemacht hast . . . dann gibt es nichts mehr zu erklären, das muss das FA akzeptieren.

Und wegen der GEZ mach Dir mal keinen Kopp, wenn Du sowieso schon GEZahlt hast - als privater Nutzer - dann kommt da niemand darauf, dass Du Dein Auto gewerblich nutzt. Und wenn Du zu den Schwarzsehern gehörst, weißt Du auch Dich dem zu entziehen . . . da gibt es genug Widerständler im Netz, musst selber mal googeln :mrgreen:

LG
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aber auch das nicht. Auch das muss ja nicht sein."
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großer Zauberer
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Re: freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von großer Zauberer »

Hallo Ihr Lieben

Vielen Dank für Eure "Anteilnahme", die aufmunternden Worte und die Links. Ich glaube zum Thema Freiberufler, Gewerbetreibender hab ich schon alles durch, was es im Internet so gibt. Aber wirklich schlauer hat es mich im Bezug auf "Kleingewerbe" auch nicht gemacht. :?:
Ich werde mich morgen mal mit dem netten Beamten beim Finanzamt in München in Verbindung setzen und ihn ein bisschen löchern. : 10 Der Begriff "Hilfsheilberuf" kommt mir da gerade recht. Danke an Martina.
Ich gebe nicht auf. Die Lösung ist schon da, ich kann sie nur noch nicht sehen. - Bericht folgt.

Herzliche Grüße
Großer Zauberer
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leonard
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Re: freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von leonard »

So weit ich weiß, liegt die Einstufung ob Freiberufler oder nicht ganz im Ermessen des Finanzamtes, also des Sachbearbeiters.
Da einen guten Draht herzustellen, ist also gaaaaaaanz wichtig.
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Klee
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Re: freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von Klee »

Hi großer Zauberer,

soweit ich weiß ist Trainer auch freiberuflich. Da ich das mit dem Wort "Heil...." so ein Thema ist und du zudem in Konflikt kommen kannst mit "echten" (d.h. anerkannten) Heilberufen - wie klingt den Trainer zur Selbsthilfe oder so....

Liebe Grüße
Kleefee
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Indem die Menschen
Die Einfachheit ertragen,
Sich durch bloßes Fingerhalten
Zu harmonisieren
Und zu Heilen.“

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Lilienthal
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Re: freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von Lilienthal »

Liebe Klee,

das Wort "Heilhilfsberuf" wurde mir vom Mitarbeiter meines örtlichen Gewerbeamts mitgegeben - hierunter fallen z. B. medizinische Fußpfleger etc.

Aber Du hast Recht, wenn man "heil..." meiden möchte, könnte man es allgemeiner fassen: Lebensberatung oder Energetische Beratung o.ä. Man darf halt keine Gesundungsversprechen machen und keine Medikamante o.ä. verordnen. Ich weiß, daß es zumindest in Bezug auf Reiki inzwischen auch mindestens ein Urteil gibt, wie das zu werten und einzuordnen ist. Ich werde mich mal schlau machen und das dann noch hierher stellen.

Martina
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Re: freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von Lilienthal »

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Klee
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Re: freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von Klee »

oh *hilfe*

hat das schon jemand gelesen und kann mir in einem Satz schreiben, was da in Schachtelsätzen steht?
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Re: freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von Lilienthal »

So ganz grundsätzlich steht da drin, daß derjenige, der "nur" die Selbstheilungskräfte z. B. durch Handauflegen anregt, keine Heilpraktikerprüfung braucht - jetzt, wo ich das hier so schreibe, bin ich gar nicht mehr sicher, daß es zum Thema passt :oops:

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Re: freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von leonard »

Lilienthal hat geschrieben:jetzt, wo ich das hier so schreibe, bin ich gar nicht mehr sicher, daß es zum Thema passt :oops:

:lol: das Gefühl kenne ich gut, so geht es mir soo oft wenn ich hier was schreibe ;)

Ehrlich gesagt, passt es nicht *wirklich* zum Thema.
Aber nichts desto trotz ist es sehr interessant!

Ich versuche mal ganz bewusst etwas flapsig meine Interpretation und ich denke, ihr wisst schon, wie ich das meine...

Ich denke das Urteil sagt aus, dass aus Sicht des Gerichtes ohnehin jeder selbst schuld ist, der sich davon Hilfe verspricht, dass ihm irgendjemand seine Hände irgendwohin legt.
Deshalb ist es auch nicht notwendig, dass man Heilpraktiker ist, um Händeauflegen oder eben auch Jin Shin Jyutsu zu praktizieren.

Auch wenn sich das im ersten Moment ein wenig diskriminierend liest, ist dieses Urteil für unsere "Zunft" trotzdem ein Segen. (meine Meinung).
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Re: freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von Ernestine »

In Österreich dürfen sich solche Leute "Energetiker" schimpfen :) .
Nach Kraft ringen. Das klingt alles so dramatisch. Man tut eben, was man kann und legt sich dann schlafen. Und auf diese Weise geschieht es, daß man eines Tages etwas geleistet hat.
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Re: freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von großer Zauberer »

Hallo Ihr fleißigen Helfer
Ich habe mich jetzt bei meinem Finanzamt-Sachbearbeiter schlau gemacht und folgendes herausgefunden.
Vorerst einmal muss man sich beim Finanzamt als "Kleinunternehmer" anmelden, wenn man nicht mehr als 17.500 € im Jahr verdient, die USt nicht auf den Rechnungen ausweist und keinen Vorsteuer-Abzug geltend machen will. Bei der ersten Einkommensteuererklärung incl. der Einnahmenüberschussrechnung bzgl. der Nebentätigkeit als JSJ-Praktiker wird dann festgestellt, ob es sich dabei um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt.
Somit lege ich das Thema vorerst mal ad acta. Die Zeit werde ich nutzen dem netten Beamten vom FA Licht, Liebe, Verständnis und Wohlwollen zu schicken.
Ganz herzlichen Dank nochmal allen, die mich so tatkräftig unterstützt haben. : 26
Grüße
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Re: freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von Somorai »

Hallo großer Zauberer,
lass dich nicht kirre machen. Sobald du mal als Gewerbetreiber angemeldet ist, bist du u. a. auch IHK-Zwangsmitglied.

Kleingewerbe und Freiberuflichkeit sind zwei Paar Stiefel.

Es gibt (bitte googeln) einen Fragebogen zur Fragestellung ob Freiberufler oder nicht. Meinen Fragebogen für's Finanzamt hat mein Steuerberater ausgefüllt. Ich habe meine "Freiberuflichkeit" seit nunmehr fast 2 Jahren.
Ohne Probleme

Es empfiehlt sich auch (falls du nicht wirklich viel verdienst) in den ersten Jahren auf eine Umsatzsteuer-Klausel zu verzichten (d.h. du kannst keine Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen und du musst keine Mehrwehrtsteuer ausweisen).

Bei weiteren spezifischen Fragen besser PN

Gruß Somorai
Ich bin meines Glückes Schmid:
Und dafür stehe ich jeden Tag am Amboß und bearbeite meine Gedanken (Somorai)
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